Die Jagd bedeutet in erster Linie Hege und Pflege der Wildtiere und ihres natürlichen Lebensraums. Dazu gehören auch landwirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen das Muttertier (Ricke) ihre frisch geborenen Jungtiere (Kitz(e)) ablegt. Zum Zeitpunkt der Geburt beginnt oftmals die Mahd (das Mähen) der Landwirte auf den Grünflächen. Zur Vermeidung von Verletzungen der Kitze können sich Landwirte mit dem Drohnen Team des Hegerings in Verbindung setzen, damit dieses Team, bestehend aus einem extra ausgebildeten Drohnenpiloten und weiteren Helfen diese Grünflächen mittels modernster Wärmebildtechnik abfliegen und entdeckte Kitze fachmännisch retten.

Die so geretetten Kitze werden in speziellen Boxen am Rand der Grünfläche aufbewahrt, bis diese gemäht ist und die Kitze wieder fachgerecht und mit aller Sorgfalt am Fundort platziert werden können. Die Ricke kann so zu ihrem Kitz zurück kehren und die Aufzucht weiter führen.

Sollten Sie solche Boxen während der Mahd (beispielsweise bei einem Sparziergang) entdecken, dann bitten wir Sie diese Boxen unter keinen Umständen zu öffnen und das Leben dieser Kitze in Gefahr zu bringen. Auch wenn Sie gerade niemanden sehen können. Die Kitze sind nicht vergessen und werden ganz sicher wieder frei gelassen, wenn der Landwirt “grünes Licht” gegeben hat. Vielen Dank.

Kitzrettung mit Drohne und Wärmebildkamera

Ein Leitfaden für die Beteiligten sowie zur Vorlage

bei den Jagdgenossenschaften zur Beschlussfassung

zur Kostenbeteiligung / – übernahme

  1. Die Rechtsgrundlage: Fragen und Antworten

Jedes Jahr werden Rehkitze im Frühjahr bei Mäharbeiten verletzt oder getötet, da sie von den Ricken in Wiesen und Futteranbauflächen abgelegt werden und sich bei Gefahr des anrückenden Mähwerks instinktiv ducken. Damit fallen die Rehkitze den Mäharbeiten zum Opfer, wenn sie nicht rechtzeitig entdeckt werden. Was ist die Aufgabe des Landwirts, um Rehkitze zu schützen?

Der Staat hat den Tierschutz im Art. 20 a GG aufgenommen. Dieser ist damit Staatsziel und bedingt, dass Schutzmaßnahmen soweit möglich, bei der Mahd zu ergreifen sind. Überdies bestimmt § 1 des Tierschutzgesetzes, dass niemand ohne vernünftigen Grund Tieren Leiden und Schmerzen zufügen darf. Überdies ist derjenige, dem das Jagdrecht zusteht – dies ist der Grundstückseigentümer nach § 3 BJagdG – also meist der Landwirt, zur Hege verpflichtet (auch wenn das Grundstück gepachtet ist. Nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu verletzen oder zu töten. Die Mahd ist ohne Schutzmaßnahme für sich allein kein vernünftiger Grund ein Tier zu verletzen oder zu töten. Entsprechend des sogenannten Verursacherprinzips ist somit primär der Landwirt und der Fahrer/Maschinenführer für das Absuchen seines Landes verantwortlich. Für den Jagdausübungsberechtigten ergibt sich zwar eine Mitwirkungspflicht (vgl. § 1. Abs. 1 S. 1 BJagdG – Hegepflicht), allerdings ist es der Landwirt, der durch die Mähmaßnahmen eine Gefahr setzt.

Überdies trifft den Landwirt eine Hegeverpflichtung. Die Hege eines gesunden, artenreichen Wildbestandes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch dem jeweiligen Grundeigentümer (oder auch Pächter) obliegt. Nach der Rechtsprechung hat der Landwirt alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das Ausmähen von Kitzen zu vermeiden.

  • Rehkitzrettung: Ist die Suche verpflichtend?

Wenn man Vergrämungsmaßnahmen aufstellt (optisch oder akustisch), entfällt dann die Pflicht zur Kitzsuche?

Diese Frage ist so allgemein nicht zu beantworten und hängt von der Wirksamkeit der Maßnahmen ab. Insbesondere bei jüngeren, erst kürzlich gesetzten Rehkitzen ist eine solche Maßnahme wirkungslos. Insofern ist davon auszugehen, dass die Pflicht zur Kitzsuche hierdurch nicht aufgehoben wird. Der Jagdausübungsberechtigte sollte jedenfalls rechtzeitig (bestenfalls zwei Tage vor der Mahd, spätestens 24 Stunden davor) informiert werden, im Zweifel muss immer abgesucht werden. Vergrämungsmaßnahmen sollten spätestens am Vorabend der Mahd durchgeführt werden. Ziel ist es, die Geiß zu veranlassen, die Kitze über Nacht aus dem Feld zu führen.

Im Grundsatz gilt hinsichtlich der gesamten Thematik: Es ist sowohl im Interesse des Landwirts als auch des Jagdausübungsberechtigten, Vermähen von Kitzen zu vermeiden. Je enger die Absprache und konstruktiver die Zusammenarbeit, desto wirksamer der Schutz. „Kompetenz- bzw. Pflichtenstreitigkeiten“ sind für alle Beteiligten denkbar kontraproduktiv.

  • Rehkitzsuche: Das ist der richtige Zeitpunkt für die Suche

Welcher Zeitraum sollte zwischen Suche und Mahd maximal verstreichen?

Je geringer der Zeitabstand zwischen Suche und Mahd, desto besser, am besten direkt davor. Vergrämungsmaßnahmen sollten mindestens einen bis maximal zwei Tage vor der Mahd durchgeführt werden, da bei früherer Durchführung ein Gewöhnungseffekt auftreten kann.

Sollten bei den Maßnahmen (Bspw. Einsatz von Drohnen) Kitze aus der Wiese geborgen werden, ist es natürlich essenziell wichtig, dass diese möglichst kurz nur „fixiert“ werden. Das „Fixieren“ (z.B. mittels Obstkiste oder Wäschekorb) außerhalb des zu mähenden Gebiets sollte natürlich nur möglichst kurz andauern, ist aber nötig, da die Kitze ansonsten zurück in die Wiese gehen. Damit ist zunächst der Landwirt in der Pflicht: Information ist Alles!!

Es geht nur gemeinsam…

Die beste Technik und das größte Engagement retten kein einziges Kitz, solange die betroffenen Landwirte davon nichts wissen und ihre Mahdtermine daher nicht vorher ankündigen. Genauso wenig gelingt die Kitzrettung ohne die Einwilligung oder besser aktive Unterstützung der örtlichen Jäger!

In der Praxis haben wir bisher noch keinen Landwirt getroffen dem die möglicherweise gefährdeten Kitze egal gewesen wären und ebenso keinen Jagdpächter, der die Kitzsuche vor der Mahd nicht unterstützt hätte. Die eigentliche Herausforderung ist die Kommunikation und Abstimmung zwischen allen Beteiligten, beginnend mit der Information über unser Angebot für die Jagdausübungsberechtigten und die Landwirte des Hegering Attendorn.

Diese Informationen sollen dabei helfen, den Dialog zwischen den grünlandbewirtenden Landwirten, der jeweiligen örtlichen Jägerschaft und den Helfern zu initiieren und intensivieren. Ein gutes gegenseitiges Verständnis ist der Schlüssel zum Erreichen des gemeinsamen Zieles, nämlich der Vermeidung von vielfachem Tierleid soweit dies eben möglich ist.

Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik ist hier nicht das einzige Mittel und biete auch keine hundertprozentige Sicherheit. Er ist aber eine sehr wirkungsvolle Ergänzung der Maßnahmen, die vielerorts schon lange von Landwirten und Jägern getroffen werden.

Unser Angebot

In Absprache mit den betroffenen Landwirten und im Auftrag der örtlichen Jagdpächter suchen wir früh morgens zur Mahd anstehende Flächen mittels Drohne und Wärmebildtechnik ab. In der Fläche abgelegte Rehkitze werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit entdeckt und entweder für die Dauer der Mahd unter einem Korb sicher fixiert oder – wenn sie bereits selbstständig flüchten – behutsam aus der Fläche vertrieben.

Kosten

Unser Einsatz ist insofern ehrenamtlich, d.h. für Landwirte und Jäger werden lediglich geringe Pauschalen zur Aufwandsentschädigung und Auslagenausgleich der über Wochen sehr früh aufstehenden – auch allesamt berufstätigen und auf Kosten der Jägerschaft ausgebildeten -Drohnenpiloten erhoben, die gegenüber hauptamtlichen Drohnenpiloten deutlich kostengünstiger sind.

Wir stellen die gesamte Ausrüstung, das Helferteam sollte von dem / den Jagdausübungsberechtigten und dem/den Landwirten der betroffenen Flächen gestellt werden. Viele Landwirte betreiben ihr Geschäft im Nebenerwerb, dennoch muss sichergestellt werden, dass sofort gemäht wird.